Was machen wir?
Unser Leistungsverzeichnis bietet ein breites Spektrum rund um die Immobilie, welches Sie als Vermieter dort entlastet, wo Sie sich Entlastung wünschen.
Sie entscheiden welche Arbeiten Sie an uns übertragen wollen und wir übernehmen alle anfallenden Arbeiten im Rahmen des Vereinbarten.
Dabei bleiben Sie genau so gut informiert wie Sie es wünschen.

Mietverwaltung 
Regelmäßige Objektbegehungen, schnelle Beseitigung kleiner Mängel, gute Erreichbarkeit, kurze Reaktionszeiten sowie freundliche und kompetente Betreuung sorgen für ein intaktes Haus und zufriedene Mieter. Wir sorgen für Werterhalt und verhelfen Ihnen dazu, nicht nur Wohnraum, sondern Wohlfühlraum zu vermieten. Dies sorgt für eine niedrige Fluktuationsrate und somit beständige Rendite für Sie als Eigentümer.
Wir bieten Ihnen den Komplettservice der ganzheitlichen Verwaltung für Ihre Immobilie von A wie Abrechnung bis Z wie Zahlungsverkehr und stehen für proaktives Immobilienmanagement, menschlich & wirtschaftlich.
WEG & Sondereigentumsverwaltung 
Wir bieten die vollumfängliche Verwaltung der Eigentümergemeinschaft als kompetenter, neutraler und vertrauenswürdiger Partner. Im Allgemeinen nach den Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes §§ 27 und 28 und im Besonderen nach den zusätzlich vereinbarten Leistungen der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung, gefassten Beschlüssen und natürlich dem Verwaltervertrag.
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir die Mietverwaltung für Ihre Eigentumswohnung und stellen darüber hinaus das Bindeglied zwischen Ihnen als Eigentümer und der Eigentümergemeinschaft dar.


Buchhaltungsservice 
Haus, Mieter, Handwerker und Lieferanten, all das haben Sie selbst sicher in der Hand, wenn nur die lästige Buchhaltung nicht wäre? Kein Problem!
Wir übernehmen für Sie die Kontoführung, prüfen und begleichen Rechnungen, kontrollieren die Mietzahlungen und erfassen alle Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
Abrechnungsservice 
Auf Basis Ihrer Einnahmen- und Ausgabenbelege für das Abrechnungsjahr sowie Ihren Abnahme- / Übergabeprotokollen mit Zählerständen bei Mieterwechseln übernehmen wir die Meldung der Heizkosten an Ihren Heizkostenabrechnungsdienst und erstellen auf Grundlage der Heizkostenabrechnung die den aktuellen Gesetzmäßigkeiten unterliegende Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter.
